
Geplante steuerliche Neuerungen im Koalitionsvertrag
Investitions-Booster und neue Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Darlehenszinsen für die Anschaffung einer zu fremden Wohnzwecken vermieteten Immobilie sind im Rahmen der Überschussermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vollumfänglich als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass das Darlehen tatsächlich zur Erzielung der Vermietungseinkünfte verwendet worden ist.
Dieser erforderliche Veranlassungszusammenhang wird dann gelöst, wenn das Vermietungsobjekt ganz oder teilweise unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeiten unentgeltlich übertragen wird. Die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen können nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigt werden, wie der Bundesfinanzhof/BFH entschieden hat (Urteil vom 3.12.2024, IX R 2/24).
Diese Schuldzinsenfalle lässt sich beispielsweise durch einen Vorbehaltsnießbrauch vermeiden, weil dann die Mieterträge weiter der Schenkerin bzw. dem Schenker zufließen. Zu einer Lösung des Veranlassungszusammenhangs zwischen den Schuldzinsen und der Einkunftsquelle kommt es dann nicht. Denn die Darlehensnehmerin bzw. der Darlehensnehmer nutzt die Einkunftsquelle weiter zur Einkünfteerzielung.
Stand: 25. Mai 2025
Investitions-Booster und neue Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Umzugskosten anlässlich des Bezugs einer Wohnung mit Arbeitszimmer sind keine Werbungskosten
Intensive Mitwirkungspflicht der Krypto-Anleger bei der steuerlichen Gewinnermittlung
Unternehmensbilanzdaten: Welche Bilanzkennziffern von besonderer Bedeutung sind
Teilungsanordnungen erbschaftsteuerrechtlich unbeachtlich
Ansprüche auf Übertragung von Inlandsvermögen steuerpflichtig
BFH entscheidet zum Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Miteigentumsanteils an einer vermieteten Wohnung
Einwurf-Einschreiben gemäß BAG-Urteil sind kein ausreichender Zugangsbeweis