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BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen
Die EU plant mit der „European incorporated“ (EU-Inc.) eine neue Rechtsform, speziell für Start-ups und sonstige innovative Unternehmen. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine private „kleine“ Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die EU-Inc. soll vollständig digital errichtet werden können mittels standardisierter Dokumente und elektronische Signaturen. Die Gründung soll lediglich 48 Stunden in Anspruch nehmen. Die Gründungsgebühren sollen unter € 100,00 liegen. Als Stammkapital genügt ein Euro.
Für den Eintrag der neuen EU-Inc. steht ein zentrales EU-Register zur Verfügung, verbunden mit einem zentralen EU-Dashboard, in dem Gesellschaftsdokumente wie Gesellschafterlisten, Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle digital hinterlegt werden können.
Stand: 26. Mai 2026
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