Eberhard Stanovski
Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Unterhaltsleistungen

Figuren auf Münzstapel

Außergewöhnliche Belastung

Unterhaltsleistungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person können auf Antrag bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Aufwendungen können im jeweiligen Veranlagungszeitraum (VZ) bis zur Höhe des Grundfreibetrags (in 2025: € 12.096,00) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

Zahlungsweise

Bezüglich der Zahlungsweise wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 eine wesentliche Änderung eingeführt. Seit dem VZ 2025 ist für den einkommensteuerlichen Abzug von Unterhaltsaufwendungen Voraussetzung, dass die Zahlung ausschließlich per Überweisung auf das Konto der unterhaltenden Person erfolgt (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Barzahlungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Stand: 24. Juni 2025

Bild: Nongkhane - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Juli 2025

Investitionssofortprogramm

Investitionssofortprogramm

Neue Bundesregierung plant Steuerentlastungen für die Wirtschaft

Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

BFH-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots bei Kapitaleinkünften

Neue Schutzfristen bei Fehlgeburten

Neue Schutzfristen bei Fehlgeburten

Neuerungen aus dem Mutterschutzanpassungsgesetz

Sonderabschreibung nach § 7b EStG sichern

Sonderabschreibung nach § 7b EStG sichern

Finanzgericht Köln verneint Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau

Mit Pflegeleistungen Erbschaftsteuer mindern

Mit Pflegeleistungen Erbschaftsteuer mindern

Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Pflegeleistungen erwerbsmindernd berücksichtigen

Handwerkerleistungen für Schweiz-Immobilien

Handwerkerleistungen für Schweiz-Immobilien

Finanzgericht Köln bejaht Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen in einem Haushalt in der Schweiz

Pfändungsschutz für Schuldner

Pfändungsschutz für Schuldner

Neue Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

zum Seitenanfang
Eberhard Stanovski Steuerberater work Badstraße 1 73087 Bad Boll Deutschland work 0 71 64/9 10 91-0 fax 0 71 64/9 10 91-31 www.stb-stanovski.de
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369